Lex Koller und Zweitwohnsitz: Was Ausländer beim Immobilienkauf in der Schweiz wissen müssen
Was ist die Lex Koller?
Die Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) beschränkt den Immobilienkauf durch Nichtansässige. Grundsatz: Wer nicht in der Schweiz wohnt, darf Wohnliegenschaften nur mit Bewilligung kaufen – und auch die gibt es nur in bestimmten Fällen. Verstösse können den Kauf rückgängig machen.
Die wichtigste Ausnahme: Ferienwohnungen in touristischen Zonen
In anerkannten touristischen Zonen – etwa Gstaad, St. Moritz, Verbier, Zermatt oder Andermatt – können Nichtansässige Ferienwohnungen und Chalets mit kantonaler Bewilligung kaufen. Die Kontingente sind jedoch begrenzt und jährlich vergeben: Wer kauft, sollte die Bewilligungsfähigkeit der konkreten Liegenschaft vor jedem Versprechen prüfen lassen.
- Bewilligung der kantonalen Behörde einholen – vor dem Kauf
- Maximale Nettowohnfläche und Nutzungsbeschränkungen beachten
- Kontingente sind jährlich begrenzt – früh prüfen
- Firmenkonstrukte zur Umgehung sind rechtswidrig
Niedergelassene und EU-Bürger: Einfachere Regeln
Wer in der Schweiz niedergelassen ist (B- oder C-Bewilligung), darf an seinem Wohnsitz grundsätzlich frei kaufen – die Einschränkungen gelten vor allem für Nichtansässige und Zweitwohnsitze abseits des Wohnortes. EU/EFTA-Bürger mit Hauptwohnsitz in der Schweiz sind Inländern weitgehend gleichgestellt.
Nach dem Kauf: Die Betreuung nicht vergessen
Gerade Käufer ohne Wohnsitz in der Schweiz sind nur wenige Wochen im Jahr vor Ort – genau dann entscheidet die Betreuung über den Werterhalt: Home Watch, Schlüsselverwaltung, Handwerker-Koordination und die Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen in der Landessprache. Planen Sie sie von Anfang an mit ein.
Wie Swiss PA Services Eigentümer unterstützt
Wir ersetzen keine Rechtsberatung – aber wir betreuen Ihre Liegenschaft nach dem Kauf: Kontrollgänge, Unterhalt, Ankunfts-Service und die gesamte Koordination vor Ort, mit Protokollen auf Deutsch oder Englisch. Kostenloses Erstgespräch, Antwort innert 24 Stunden.