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2026-08-256 Min. Lesezeit

Zweitwohnsitz im Tessin: Was Eigentümer wissen müssen

Warum das Tessin für Zweitwohnsitze boomt

Mildes Klima, Seen, Berge und italienisches Lebensgefühl – das Tessin ist die beliebteste Ferienregion der Schweiz für Zweitwohnsitze. Dazu kommen attraktive Preise im Vergleich zu Zürichsee oder Engadin und die Nähe zu Mailand. Viele Eigentümer kommen aus der Deutschschweiz oder dem Ausland – und genau die brauchen lokale Unterstützung.

Rechtliches: die Lex Koller kurz erklärt

Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz dürfen Wohneigentum grundsätzlich nur mit Bewilligung kaufen (Lex Koller). Für Ferienwohnungen in anerkannten touristischen Gebieten gibt es Ausnahmen mit jährlichen Kontingenten – die Tessiner Gemeinden am Lago di Lugano und Lago Maggiore gehören dazu. Wichtig: Prüfen Sie das vor dem Kauf mit einem Anwalt oder Notar, die Regeln sind komplex und kantonal unterschiedlich.

Die laufenden Pflichten eines Zweitwohnsitzes

Ein Feriendomizil im Tessin will ganzjährig gepflegt sein – auch wenn Sie nur wenige Wochen pro Jahr dort sind:

  • Regelmässige Kontrolle: Wasser, Heizung, Schimmel, Ungeziefer
  • Garten, Terrasse, Pool und eventuell Stegpflege
  • Post, Gemeindeabgaben und Kurtaxe-Abrechnung
  • Handwerkertermine und Zutrittsorganisation
  • Vorbereitung vor jeder Ankunft und Sicherung nach der Abreise

Betreuung aus der Ferne: so funktioniert es

Die meisten Tessiner Zweitwohnsitz-Eigentümer lösen das mit einer lokalen Betreuung: regelmässige Kontrollgänge mit Foto-Protokoll, Schlüsselverwaltung, Koordination italienischsprachiger Handwerker und ein Ankunfts-Service, der Heizung, Vorräte und frische Wäsche bereitstellt. Sie kommen an – und die Ferien beginnen sofort.

Wir betreuen Zweitwohnsitze im Tessin

Swiss PA Services betreut Ferienhäuser und Zweitwohnsitze in Lugano, Morcote, Gandria und am ganzen Lago di Lugano. Wir kommunizieren mit Ihnen auf Deutsch oder Englisch und koordinieren alles vor Ort auf Italienisch. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstbesichtigung Ihrer Liegenschaft.

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