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2026-07-265 Min. Lesezeit

Zweitwohnsitz vermieten in der Schweiz: Regeln, Kurtaxe und was erlaubt ist

Dürfen Sie Ihren Zweitwohnsitz überhaupt vermieten?

Das hängt von der Bewilligung ab: Ferienwohnungen, die unter der Lex Koller an Nichtansässige verkauft wurden, unterliegen oft Nutzungs- und Vermietungsbeschränkungen. Manche Resorts verlangen umgekehrt eine Vermietungspflicht über den Betreiber. Der erste Blick gehört in den Kaufvertrag und das Reglement – nicht auf eine Buchungsplattform.

Kurtaxe und Meldepflicht: Was jede Gemeinde verlangt

Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, schuldet in praktisch allen Gemeinden Kurtaxe – auch bei privater Vermietung. Dazu kommen Meldepflichten: Gäste müssen registriert, Abgaben abgerechnet werden. In touristischen Regionen wie Gstaad, Zermatt oder dem Engadin wird das aktiv kontrolliert.

  • Kurtaxe pro Gast und Nacht abrechnen
  • Meldepflicht für Übernachtungen beachten
  • Regeln der Gemeinde prüfen – sie sind lokal verschieden
  • Einnahmen steuerlich deklarieren

Die Praxis: Vermietung braucht Betreuung

Zwischen den Gästen liegt die eigentliche Arbeit: Übergaben, Kontrollen, Reinigung koordinieren, Schäden dokumentieren. Eigentümer, die vermieten, trennen am besten klar: Eine Agentur oder Plattform übernimmt Buchung und Gäste – eine unabhängige Betreuung vertritt Ihre Interessen als Eigentümer und kontrolliert zwischen den Aufenthalten.

Ihre Liegenschaft, auch zwischen den Gästen betreut

Swiss PA Services übernimmt keine Vermietung – aber die Eigentümerseite: Kontrollgänge zwischen Aufenthalten, Koordination mit Ihrer Vermietungsagentur, Unterhalt und Ankunfts-Service. Kostenloses Erstgespräch, Antwort innert 24 Stunden.

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